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Neue Regeln für Powerbanks im Flugzeug: Das müssen Kreuzfahrer jetzt beachten

Die Lufthansa Group hat ihre Powerbank-Regeln zum 15. Januar 2026 drastisch verschärft: Laden während des Fluges ist verboten, die Geräte dürfen nicht mehr in die Overhead-Bins und pro Person sind maximal zwei Stück erlaubt. Was Kreuzfahrtreisende auf dem Weg zum Einschiffungshafen jetzt konkret beachten müssen, um Probleme beim Boarding zu vermeiden.

Ein Symbolbild mit einer brennenden Powerbank

Für viele deutsche Urlauber beginnt die Traumreise zu den palmengesäumten Stränden der Karibik, durch die kulturellen Metropolen Asiens, in den Orient oder zu den Naturwundern Alaskas nicht erst am Pier, sondern bereits am Flughafen. Die Anreise per Flugzeug zum Einschiffungshafen ist bei Fernreisen der absolute Standard. Doch wer seine elektronischen Begleiter für die Zeit an Bord des Kreuzfahrtschiffes fit halten will, muss seit Beginn des Jahres neue, strikte Sicherheitsvorgaben beachten. Die Lufthansa Group hat zum 15. Januar 2026 ihre Bestimmungen für den Transport und die Nutzung von Powerbanks an Bord massiv verschärft.

Hintergrund: Warum die Verschärfung?

Diese Maßnahmen sind keine reine Schikane, sondern eine Reaktion auf eine steigende Anzahl besorgniserregender Zwischenfälle in der jüngeren Vergangenheit. Lithium-Ionen-Akkus bergen bei Defekten, Überhitzung oder Kurzschlüssen ein erhebliches Brandrisiko. Ein markantes Beispiel ereignete sich im Januar 2025, als ein Airbus A321 der südkoreanischen Air Busan noch am Boden in Brand geriet. Ursache war eine defekte Powerbank in einem Überkopf-Gepäckfach, die innerhalb weniger Minuten zu massiver Rauchentwicklung und Flammen führte. Obwohl alle 169 Passagiere sicher evakuiert werden konnten, verdeutlicht dieser Vorfall das enorme Risiko von Akkus auf engstem Raum. Solche Brände sind extrem schwer zu löschen und können im schlimmsten Fall zu teuren Ausweichlandungen oder Katastrophen führen.

Die neuen Bestimmungen der Lufthansa Group

Ab sofort gelten für alle Airlines des Konzerns, darunter Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS, Eurowings, Brussels Airlines, Discover Airlines, Edelweiss und Air Dolomiti, einheitliche und strikte Standards (Stand: 01.2026):

  • Absolutes Nutzungs- und Ladeverbot: Es ist während des gesamten Fluges strikt untersagt, Endgeräte wie Smartphones oder Tablets über eine Powerbank zu laden. Ebenso darf die Powerbank selbst nicht über die bordeigene Stromquelle (USB-Anschlüsse oder Steckdosen am Sitz) aufgeladen werden.
  • Mengenbeschränkung: Pro Passagier dürfen künftig maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden.
  • Lagerung im Handgepäck: Powerbanks im aufgegebenen Koffer (Aufgabegepäck) bleiben streng verboten. In der Kabine ist zudem das Verstauen in den Gepäckfächern über den Sitzen (Overhead-Compartments) nicht mehr gestattet.
  • Strenge Aufbewahrungsregeln: Die Akkus müssen stattdessen am eigenen Körper, in der Sitztasche des Vordersitzes oder im Handgepäck unter dem Vordersitz aufbewahrt werden. Dies stellt sicher, dass ein möglicher Brandherd sofort entdeckt und bekämpft werden kann.

Kapazitätsgrenzen und Genehmigungspflicht

Nicht jede Powerbank darf ohne Weiteres mit an Bord genommen werden. Die Regelung unterscheidet sich strikt nach der Wattstundenleistung (Wh):

  • Bis 100 Wh: Diese Geräte sind in der Regel genehmigungsfrei. Dies entspricht bei einer Standardspannung von 3,7 Volt einer Kapazität von etwa 27.027 mAh.
  • 100 bis 160 Wh: Diese leistungsstärkeren Akkus bedürfen einer vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die Airline, die mindestens 48 Stunden vor Abflug erfolgen muss.
  • Über 160 Wh: Der Transport solcher Geräte ist generell nicht gestattet.

Wichtige Hinweise für Ihre Reiseplanung

Für Kreuzfahrtpassagiere bedeutet dies eine Umstellung der gewohnten Routine. Laden Sie alle elektronischen Geräte bereits vor der Fahrt zum Flughafen vollständig auf, damit Sie während des Fluges nicht auf externe Stromquellen angewiesen sind. Achten Sie beim Kauf einer neuen Powerbank darauf, dass die Kapazität deutlich lesbar auf dem Gehäuse angegeben ist. Personal bei der Sicherheitskontrolle oder am Gate kann Geräte ohne Kennzeichnung konfiszieren.

Sollten Sie auf medizinische Geräte angewiesen sein (z. B. Schlafapnoe-Masken), gibt es oft Ausnahmen. Akkus für zugelassene medizinische Zwecke sind von den Nutzungsbeschränkungen in der Regel ausgenommen, müssen aber meist dennoch vorab angemeldet werden, um Komplikationen beim Boarding zu vermeiden.

Auswirkungen und Haftung

Verstöße gegen diese Sicherheitsregeln sind kein Kavaliersdelikt. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur die Einbehaltung des Geräts, sondern im Ernstfall auch erhebliche Haftungsrisiken. Verursacht eine unerlaubt genutzte Powerbank einen Brand, der eine Sicherheitslandung erzwingt, können auf den Verursacher enorme Kosten zukommen. Diese umfassen Lande- und Abfertigungsgebühren sowie Schadensersatzforderungen für die Unterbringung und Umbuchung anderer Fluggäste.

Während Airlines wie Condor aktuell noch an weniger restriktiven Regeln festhalten, folgen viele internationale Fluggesellschaften, insbesondere im asiatischen Raum wie Singapore Airlines, Thai Airways oder Korean Air, bereits dem Beispiel strengerer Kontrollen. Indem Sie diese Regeln befolgen, tragen Sie aktiv zur Flugsicherheit bei und stellen sicher, dass Ihre Reise zum Traumschiff so entspannt beginnt, wie sie auf hoher See weitergehen soll.

Poolbereich im Heck eines Kreuzfahrtschiffes
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