TUI Cruises hat mitgeteilt, wie die Reederei künftig mit der Gebühr für Landgänge in Griechenland umgeht. Ab Sommer 2027 wickelt das Unternehmen die Abgabe für seine Gäste ab, sodass diese sich nicht selbst darum kümmern müssen. Die Gebühr selbst gibt es bereits seit Sommer 2025.
Wie TUI Cruises die Gebühr abwickelt
Nach Angaben von TUI Cruises übernimmt die Reederei ab Sommer 2027 die Abwicklung der Abgabe. Die fälligen Beträge werden dabei automatisch dem Bordkonto belastet und anschließend im Namen der Gäste an die griechischen Behörden abgeführt. Auf der Bordabrechnung wird die Gebühr entsprechend ausgewiesen, sodass für die Gäste nachvollziehbar bleibt, welcher Betrag angefallen ist.
TUI Cruises weist zugleich darauf hin, dass die Gebühr von den griechischen Behörden festgelegt wurde und für alle in Griechenland tätigen Kreuzfahrtgesellschaften gilt. Die Reederei habe keinen Einfluss auf die Höhe oder die Ausgestaltung der Abgabe. Außerdem handelt es sich nach Angaben des Unternehmens nicht um eine mehrwertsteuerpflichtige Gebühr. Für die Gäste entfällt damit die Notwendigkeit, die Abgabe in jedem Hafen einzeln vor Ort zu begleichen. Stattdessen werden alle angefallenen Beträge gesammelt auf der Bordabrechnung ausgewiesen.
Für wen die Gebühr gilt
Die Abgabe betrifft nach Angaben der Reederei alle Gäste, unabhängig vom Alter. Fällig wird sie, sobald ein Gast in einem griechischen Hafen an Land geht. Das gilt sowohl für individuelle Landgänge als auch für organisierte Landausflüge und ebenso für das endgültige Verlassen des Schiffes am Ende einer Kreuzfahrt.
Wer hingegen an Bord bleibt, muss die Gebühr nicht zahlen. Die Abgabe ist also unmittelbar daran gekoppelt, ob ein Gast den Hafen tatsächlich betritt. Für Reisende, die einen Anlauf einmal komplett an Bord verbringen, entsteht damit an diesem Tag keine zusätzliche Belastung.
Wie hoch die Gebühr ausfällt
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zielhafen und der Reisezeit. Für Anläufe auf Mykonos und Santorin werden zwischen 4 und 20 Euro pro Person fällig. In allen übrigen griechischen Häfen liegt die Gebühr je nach Saison zwischen 1 und 5 Euro pro Person. Am höchsten fällt sie jeweils in den Sommermonaten aus.
Die folgende Übersicht zeigt die Beträge nach Zeitraum, jeweils pro Person: (Stand: 01.07.2026)
| Zeitraum | Mykonos und Santorin | Übrige griechische Häfen |
|---|---|---|
| 01.01. bis 31.03. | 4 € | 1 € |
| 01.04. bis 31.05. | 12 € | 3 € |
| 01.06. bis 30.09. | 20 € | 5 € |
| 01.10. bis 31.10. | 12 € | 3 € |
| 01.11. bis 31.12. | 4 € | 1 € |
Damit zahlt eine Familie oder Reisegruppe an einem Anlauf bereits einen zweistelligen Betrag, besonders in der Hochsaison und bei den beiden Inseln Mykonos und Santorin. Ein Paar, das im Juli einen Landgang auf Santorin unternimmt, zahlt zusammen also 40 Euro allein für diesen einen Anlauf. In der Nebensaison und in den weniger frequentierten Häfen bleibt die Abgabe dagegen gering, in den Wintermonaten liegt sie in den übrigen Häfen bei nur einem Euro pro Person.
Einordnung für Reisende
Die Gebühr ist eine staatliche Abgabe Griechenlands, die seit 2025 gilt und für alle Reedereien im Land verbindlich ist. Sie steht im Zusammenhang mit der Diskussion um die hohen Besucherzahlen in beliebten Häfen wie Mykonos und Santorin, wo an Spitzentagen besonders viele Kreuzfahrtgäste an Land gehen. Für die Reedereien selbst ist die Abgabe damit ein fester Kostenpunkt, den sie an die Behörden weiterreichen.
Für die Gäste bedeutet die Regelung von TUI Cruises vor allem eine vereinfachte Abwicklung: Statt vor Ort zu zahlen, erscheint die Gebühr gebündelt auf der Bordabrechnung. Wer seine Kreuzfahrt entlang griechischer Häfen plant, sollte die Beträge dennoch von Beginn an in das Reisebudget einrechnen, da sie pro Person und pro Landgang anfallen. Gerade bei Routen mit mehreren griechischen Anläufen und Stopps auf Mykonos oder Santorin summiert sich die Abgabe über eine Reise hinweg spürbar. Andere Reedereien handhaben die Weitergabe der Abgabe unterschiedlich, sodass sich ein Blick in die jeweiligen Konditionen lohnt.
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