Für eine 37-jährige Frau, die am Montag, dem 17. November 2025, in Bremerhaven ihre Kreuzfahrt antreten wollte, endete die Urlaubsstimmung beinahe abrupt mit einer Haftstrafe. Die Frau wurde bei der regulären Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei vorläufig festgenommen, da gegen sie ein offener Haftbefehl vorlag. Nur eine sofortige Zahlung des ausstehenden Betrages konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und den Urlaubsantritt ermöglichen.
Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag, als die Passagierin versuchte, ihr Kreuzfahrtschiff, die Queen Mary 2 in Richtung Southampton zu betreten. Die notwendige polizeiliche Überprüfung der Personalien brachte die offenen Forderungen der Justiz ans Licht.
Offene Geldstrafe führt zu Festnahme
Die Beamten der Bundespolizei stellten bei der Überprüfung fest, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden per Haftbefehl gesucht wurde. Der Hintergrund der Fahndung war eine noch offene Geldstrafe in Höhe von 2.160 Euro, zu der sich zusätzliche Verfahrenskosten von 84,50 Euro addierten. Die Strafe war aufgrund eines früheren Diebstahldelikts verhängt worden, die die Frau bisher nicht beglichen hatte.
Aufgrund dieser ausstehenden Zahlung stand die 37-Jährige unmittelbar davor, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen antreten zu müssen. In Deutschland gilt der Grundsatz, dass offene Geldstrafen bei Nichtzahlung in eine entsprechende Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wodurch der Haftbefehl ausgelöst wurde.
Entscheidung in letzter Minute: Urlaub statt Gefängnis
Die Passagierin sah sich damit einer sofortigen Entscheidung gegenüber: Entweder die drohende Haftstrafe antreten und die Kreuzfahrt unwiederbringlich verlieren, oder die gesamte Forderung der Justiz begleichen. Die Frau entschied sich, den gesamten offenen Betrag von insgesamt 2.244,50 Euro noch vor Ort bei den Beamten der Bundespolizei zu begleichen.
Die Möglichkeit, die Geldstrafe direkt bei der Polizei zu bezahlen, ist ein wichtiger Mechanismus, der es Fahndungspersonen in solchen Situationen erlaubt, die Haft abzuwenden und die Forderung des Staates zu erfüllen. Der Betrag wird dabei von der Bundespolizei stellvertretend entgegengenommen und an die zuständige Justizbehörde weitergeleitet.
Haftbefehl aufgehoben und Reise angetreten
Unmittelbar nachdem die Zahlung erfolgreich verbucht war, wurde der Haftbefehl gegen die 37-Jährige aufgehoben. Der Weg war damit frei: Die Frau durfte schließlich, wenn auch mit einer gehörigen Verzögerung und einem großen Schrecken, das Kreuzfahrtschiff betreten und die geplante Reise nach Southampton doch noch antreten.
Der Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit und die Sorgfalt der Ausreisekontrollen an deutschen Häfen und Flughäfen. Die Bundespolizei führt diese Kontrollen routinemäßig durch, um sicherzustellen, dass keine gesuchten Personen, insbesondere solche mit offenen Haftbefehlen, das Land verlassen können. Diese Kontrollen dienen der Durchsetzung von Recht und Ordnung.
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Bremerhaven als Verkehrsknotenpunkt
Bremerhaven dient nicht nur als wichtiger Fracht und Containerhafen, sondern auch als bedeutender Passagierhafen an der deutschen Nordseeküste. Das Kreuzfahrtterminal an der Columbuskaje ist ein zentraler Startpunkt für Reisen in Richtung Nordeuropa und Großbritannien.
Der Fall der 37-jährigen Frau ist ein ungewöhnliches Beispiel dafür, wie alltägliche behördliche Prozesse unmittelbar mit privaten Reiseplänen kollidieren können und welche Rolle die Entschlossenheit zur sofortigen Begleichung der Schulden bei der Abwendung einer Haftstrafe spielen kann.














