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Kreuzfahrt mit Hund: Welche Reedereien Hunde erlauben und was zu beachten ist

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Ein Golden Retriever sitzt neben einem Rollkoffer an Deck eines Kreuzfahrtschiffes.

KI-generiertes Symbolbild

Auf den meisten Kreuzfahrtschiffen sind Hunde nicht erlaubt. Große Reedereien wie MSC, Costa und TUI Cruises schließen Haustiere aus hygienischen und organisatorischen Gründen aus. Wer trotzdem mit Hund auf Kreuzfahrt möchte, hat aber Optionen: Einige Reedereien erlauben Hunde unter bestimmten Bedingungen, und auf Flussschiffen gibt es sogar spezielle Hundereisen. Für Assistenz- und Blindenhunde gelten gesonderte Regelungen.

Dieser Artikel zeigt, welche Reedereien Hunde an Bord zulassen, wie die Unterbringung funktioniert, welche Dokumente nötig sind und worauf Hundehalter bei der Vorbereitung achten sollten. Die Angaben basieren auf den veröffentlichten Informationen der Reedereien und können sich ändern. Eine Bestätigung der aktuellen Regelung vor der Buchung ist empfehlenswert.

Welche Reedereien Hunde an Bord erlauben

Die Auswahl an Reedereien, die Hunde an Bord zulassen, ist begrenzt. Die folgenden Anbieter erlauben nach eigenen Angaben die Mitnahme von Hunden unter bestimmten Bedingungen. Die Regelungen können sich ändern und sollten vor der Buchung direkt bei der Reederei geprüft werden.

  1. Cunard (Queen Mary 2): Nach Angaben der Reederei können Hunde und Katzen auf der Transatlantik-Route zwischen Southampton und New York mitreisen. Das Schiff verfügt über ein eigenes Hundedeck mit zwölf klimatisierten Boxen (Kennels). Ein von der Reederei gestellter Betreuer (Dog Master) kümmert sich nach eigenen Angaben um Fütterung, Auslauf und Betreuung. Die Tiere haben keinen Zugang zu den Gästebereichen, sondern nutzen einen separaten Außenbereich. Die Mitnahme ist auf die Transatlantik-Route beschränkt und auf anderen Routen nicht möglich.
  2. Hurtigruten: Auf den norwegischen Postschiffen (nicht auf Expeditionsschiffen) sind Hunde nach Angaben der Reederei in speziellen Haustierkabinen oder bei Anreise mit dem Auto in einer Transportbox auf dem Autodeck erlaubt. Während das Schiff auf See ist, dürfen Hunde nach Angaben der Reederei ihre Kabine bzw. den zugewiesenen Bereich nicht verlassen. Für bewegungsfreudige oder menschenbezogene Hunde kann diese Einschränkung belastend sein. Bei kürzeren Etappen entlang der norwegischen Küste mit häufigen Hafenstopps ist die Situation entspannter, da regelmäßige Landgänge möglich sind.
  3. 1AVista Reisen (Flusskreuzfahrten): Auf den Flussschiffen MS VistaGrace und VistaClassica bietet 1AVista nach eigenen Angaben spezielle Hundekreuzfahrten an, bei denen Hunde in der Kabine untergebracht werden und angeleint in Gästebereiche wie Salon, Restaurant und Deck mitgeführt werden dürfen. An Deck gibt es nach Angaben des Anbieters einen eigenen Bereich für Hunde. Die Routen führen unter anderem über Mosel, Rhein und niederländische Wasserwege, mit täglichen Landgängen.
  4. Fähren als Alternative oder Test: Auf den meisten europäischen Fährlinien, darunter Color Line, Stena Line, DFDS, TT-Line und Tallink Silja Line, sind Hunde an Bord erlaubt. Die Unterbringung erfolgt je nach Reederei im Auto auf dem Autodeck, in speziellen Haustierkabinen oder in Transportboxen. Ob der Hund mit in die reguläre Kabine darf, variiert je nach Anbieter und Linie. Fährüberfahrten von 12 bis 20 Stunden eignen sich als Test, ob der Hund die Bedingungen auf See verträgt, bevor eine längere Kreuzfahrt gebucht wird.
ReedereiSchiff/LinieUnterbringungEinschränkungen
CunardQueen Mary 2Klimatisierte KennelsNur Transatlantik-Route
HurtigrutenPostschiffe (nicht Expedition)Haustierkabine oder AutodeckHund darf Kabine auf See nicht verlassen
1AVistaFlussschiffe (z. B. MS VistaGrace)Hund in der KabineNur auf speziellen Hundereisen
Diverse FährreedereienFährverbindungen (Europa)Auto, Haustierkabine oder TransportboxRegelung variiert je nach Anbieter

Unterbringung an Bord: Wie es in der Praxis funktioniert

Die Art der Unterbringung unterscheidet sich je nach Reederei erheblich.

Auf der Queen Mary 2 sind die Hunde in einem separaten Bereich untergebracht, der vom Gästebereich getrennt ist. Die Halter können ihre Tiere zu bestimmten Zeiten besuchen, die tägliche Betreuung übernimmt nach Angaben der Reederei der Dog Master. Die Tiere haben ein eigenes Außendeck für Auslauf.

Auf Hurtigruten-Postschiffen sind Hunde entweder in einer speziellen Kabine oder auf dem Autodeck. Auf See bleibt der Hund in seinem zugewiesenen Bereich. Auslauf ist nur bei Hafenstopps an Land möglich. Die Häufigkeit der Stopps hängt von der Route ab. Auf der klassischen Postschiffroute entlang der norwegischen Küste gibt es täglich mehrere Anlegestellen.

Auf den Flussschiffen von 1AVista ist der Hund in der Kabine des Halters untergebracht und darf angeleint in die Gemeinschaftsbereiche. Da Flusskreuzfahrten in der Regel täglich anlegen, ist regelmäßiger Auslauf an Land möglich. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Hochsee-Kreuzfahrten, bei denen Seetage ohne Landgang vorkommen.

Auf europäischen Fähren variiert die Unterbringung je nach Anbieter. Einige Fährreedereien bieten spezielle Haustierkabinen an, andere erlauben nur die Unterbringung im Auto auf dem Autodeck oder in Transportboxen. Besuchszeiten für Tiere auf dem Autodeck sind in der Regel festgelegt. Die Überfahrten dauern je nach Route zwischen wenigen Stunden und einer Nacht.

Hinweis: Auf keiner der genannten Reedereien haben Hunde freien Zugang zu allen Bereichen des Schiffes. Die Einschränkungen sollten vor der Buchung bekannt sein, damit die Reise für Halter und Tier realistisch eingeschätzt werden kann.


Assistenz- und Blindenhunde: Gesonderte Regelungen

Assistenz- und Blindenhunde dürfen auf vielen Kreuzfahrtschiffen mitreisen, auch bei Reedereien, die Haustiere grundsätzlich nicht zulassen. Die Mitnahme muss in der Regel vorab angemeldet werden und erfordert entsprechende Nachweise.

Nach Angaben von AIDA Cruises werden Assistenzhunde an Bord zugelassen, wenn folgende Dokumente vorgelegt werden: EU-Heimtierausweis, Impfausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Blindenführhundausweis und ein ausgefüllter Fragebogen zur Barrierefreiheit. Nach Angaben der Reederei wird den Hunden eine Grundausstattung zur Verfügung gestellt, darunter Decke, Rettungsweste, Näpfe und Hygieneartikel.

Wichtig: Gekühlte Lebensmittel für Hunde sind aus hygienischen Gründen in der Regel nicht erlaubt. Trockenfutter und portionierte Dosen müssen in ausreichender Menge mitgebracht werden. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Reederei und sollten vorab direkt erfragt werden.

Poolbereich im Heck eines Kreuzfahrtschiffes

Welche Hunde für eine Kreuzfahrt geeignet sein können

Nicht jeder Hund ist für die Bedingungen auf einem Schiff geeignet. Der eingeschränkte Platz, der fehlende oder begrenzte Auslauf und die ungewohnte Umgebung können für manche Tiere belastend sein.

Hunde, die sich in neuen Umgebungen schnell beruhigen, an Transportboxen gewöhnt sind und keinen stundenlangen Auslauf benötigen, kommen mit den Bedingungen an Bord in der Regel besser zurecht. Kleinere und ruhigere Rassen haben erfahrungsgemäß weniger Probleme mit dem begrenzten Platzangebot.

Größere, sehr bewegungsfreudige oder ängstliche Hunde können sich auf einem Schiff unwohl fühlen. Auch Seekrankheit ist bei Hunden möglich, insbesondere bei stärkerem Wellengang.

💡 Empfehlung: Vor einer Kreuzfahrt mit Hund ist ein Gespräch mit dem Tierarzt sinnvoll. Der Tierarzt kann einschätzen, ob der Hund für die Reisebedingungen geeignet ist, und gegebenenfalls Mittel gegen Reiseübelkeit empfehlen. Wer unsicher ist, kann mit einer kurzen Fährüberfahrt (z. B. Color Line) testen, wie der Hund auf die Bedingungen auf See reagiert.


Dokumente und Einreisebestimmungen

Für die Mitnahme eines Hundes auf einer Kreuzfahrt sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:

  • EU-Heimtierausweis mit aktuellen Impfungen. Der Ausweis wird vom Tierarzt ausgestellt und enthält die Identifikationsnummer des Mikrochips.
  • Gültige Tollwutimpfung. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise in das Zielland erfolgt sein. Die genauen Fristen variieren je nach Land.
  • Mikrochip. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der im EU-Heimtierausweis eingetragen ist.

Je nach Route und Zielland können zusätzliche Anforderungen gelten. Einige Länder verlangen einen Antikörpertest gegen Tollwut, andere haben Quarantänevorschriften oder verbieten die Einreise bestimmter Rassen. In manchen Häfen dürfen Hunde gar nicht von Bord gehen.

Wichtig: Die Einreisebestimmungen für Tiere unterscheiden sich je nach Land erheblich und können sich kurzfristig ändern. Eine Recherche der aktuellen Bestimmungen für jedes Zielland der Route ist vor der Buchung dringend empfehlenswert. Die Reedereien informieren in der Regel über die grundlegenden Anforderungen, die vollständige Verantwortung liegt jedoch beim Halter.


Vorbereitung: Worauf Hundehalter achten sollten

  1. Buchung frühzeitig vornehmen. Die Anzahl der Plätze für Hunde an Bord ist bei allen Reedereien begrenzt (z. B. zwölf Kennels auf der Queen Mary 2). Wer eine Kreuzfahrt mit Hund plant, sollte die Verfügbarkeit frühzeitig prüfen.
  2. Vertrautes Futter in ausreichender Menge mitnehmen. Eine Futterumstellung während der Reise kann den Magen des Hundes belasten. Trockenfutter und portionierte Dosen sind praktischer als Frischfutter, das aus Hygienegründen häufig nicht erlaubt ist.
  3. Vertraute Gegenstände einpacken. Spielzeug, Decke und ein vertrauter Schlafplatz helfen dem Hund, sich in der fremden Umgebung sicherer zu fühlen.
  4. Leinenpflicht beachten. Auf vielen Schiffen gilt Leinenpflicht für Hunde. Auch bei Landgängen in fremden Häfen ist es ratsam, den Hund angeleint zu führen.
  5. Landgänge für Auslauf nutzen. Besonders auf Hochsee-Kreuzfahrten mit Seetagen ist der Auslauf eingeschränkt. An Hafentagen sollte ausreichend Zeit für Bewegung an Land eingeplant werden.
  6. Tierarztbesuch vor der Reise. Neben den Pflichtimpfungen kann der Tierarzt beraten, ob der Hund reisetauglich ist, und bei Bedarf Mittel gegen Reiseübelkeit verschreiben.

Häufige Fragen (FAQ) – Die häufigsten Fragen Zu Kreuzfahrten mit Hund

Auf den meisten Kreuzfahrtschiffen sind Hunde nicht erlaubt. Ausnahmen bieten unter anderem Cunard (Queen Mary 2, nur Transatlantik-Route), Hurtigruten (Postschiffe), 1AVista (Flusskreuzfahrten) und Color Line (Fähren). Assistenz- und Blindenhunde sind bei vielen Reedereien zugelassen. Die Regelungen sollten vor der Buchung direkt bei der Reederei geprüft werden.

Die Unterbringung unterscheidet sich je nach Reederei. Auf der Queen Mary 2 gibt es separate Kennels mit eigenem Betreuungspersonal. Auf Hurtigruten-Postschiffen sind Hunde in Haustierkabinen oder auf dem Autodeck untergebracht. Auf 1AVista-Flussschiffen darf der Hund in der Kabine des Halters bleiben. Auf Color Line bleibt der Hund auf dem Autodeck.

In der Regel sind ein EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung und ein Mikrochip erforderlich. Je nach Zielland können zusätzliche Anforderungen gelten, etwa ein Antikörpertest oder Quarantänevorschriften. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Route und sollten für jedes Zielland vorab geprüft werden.

Ja. Wie Menschen können auch Hunde auf Reiseübelkeit reagieren, insbesondere bei stärkerem Wellengang. Anzeichen können vermehrtes Hecheln, Unruhe oder Erbrechen sein. Ein Gespräch mit dem Tierarzt vor der Reise ist empfehlenswert, um geeignete Maßnahmen zu besprechen.

Nicht unbedingt. In einigen Ländern gelten strenge Einreisebestimmungen für Tiere, die den Landgang des Hundes verbieten oder einschränken können. In manchen Häfen ist der Landgang nur mit bestimmten Dokumenten oder nach einer Gesundheitskontrolle möglich. Die Reedereien informieren in der Regel vorab, in welchen Häfen der Landgang für Hunde möglich ist. Die Verantwortung für die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt beim Halter.


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